Strafrecht

  • Strafverteidigung
  • Pflichtverteidigung
  • Nebenklage
  • Opfervertretung

Wirft man Ihnen eine Straftat vor? Haben Sie Post von der Polizei erhalten, sind Ihre Wohnung bzw. Geschäftsräume durchsucht worden oder ist eines ihrer Familienmitglieder festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft?  In diesen Fällen ist es besonders wichtig, Ruhe zu bewahren und einen fachlich geschulten Strafverteidiger zu kontaktieren. Ich vertrete Sie bereits ab dem polizeilichen/staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung.

Kontaktieren Sie mich unter meiner Notfallnummer 0151-70320667!

Sollten Sie oder Ihr Kind Opfer einer Straftat geworden sein, müssen Sie fast immer als Zeuge bei der Polizei und vor Gericht eine Aussage machen. Grade der Auftritt vor Gericht ist für das Opfer einer Straftat in mehrfacher Hinsicht belastend, da die Tat in Erinnerung gerufen wird und die unmittelbare Konfrontation mit dem oder den Tätern erfolgt. Um aktiv auf das Geschehen vor Gericht einwirken zu können und eventuelle Schadensersatzforderungen gegen den Täter durchzusetzen, sollten Sie dem Verfahren gemeinsam mit einem Strafverteidiger als Nebenkläger beitreten.