Verkehrsrecht

Hierzu zählen u.a.

  • Verkehrsunfall
  • Ordnungswidrigkeit – Bußgeld
  • Verkehrsstrafrecht

Verkehrsunfall

Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall durch einen Dritten beschädigt worden? Sind Sie oder Ihre Familienangehörigen bei dem Verkehrsunfall verletzt worden?

Bereits am Unfallort sollten Sie dafür sorgen, dass der Unfall bestmöglich dokumentiert wird. Machen Sie Fotos und ziehen Sie die Polizei hinzu, die noch vor Ort einen Unfallbericht fertigt. In vielen Fällen erleichtert der Unfallbericht die Regulierung des Unfalls mit der Haftpflichtversicherung erheblich.  Lassen Sie sich die Schäden durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen. Ihnen entstehen durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Regelfall keine Kosten, da die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu bezahlen sind.

Ordnungswidrigkeit – Bußgeld

Sind Sie geblitzt worden oder wirft man Ihnen eine andere Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug oder Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr vor? Droht Ihnen die Eintragung von Punkten ins Verkehrszentralregister („Punkte in Flensburg“) oder befürchten Sie, aufgrund eines angedrohten Fahrverbots nicht mehr zu Ihrem Arbeitsplatz zu kommen?

Nach Erhalt des Anhörungsschreibens oder des Bußgeldbescheides sollten Sie schnell handeln. Es laufen dort knappe Fristen. Kontaktieren Sie mich zur Überprüfung möglicher Einwände.